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Facharzt für Radiologie

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Facharzt für Radiologie, auch Radiologe/Radiologin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Gebiet Radiologie spezialisiert hat.

Gebiet Radiologie

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Das Gebiet Radiologie umfasst nach der Definition der deutschen Weiterbildungsordnung von 2018 die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisierender Strahlen, kernphysikalischer und sonographischer Verfahren sowie die Anwendung interventioneller, minimal-invasiver radiologischer Verfahren in der Erwachsenen-, Kinder- und Neuroradiologie sowie die Belange des Strahlenschutzes.[1]

Facharzt-Weiterbildung

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Um in Deutschland Facharzt für Radiologie werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung in Radiologie mit Erfolg absolviert worden sein.[1] Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.

Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die Musterweiterbildungsordnung vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach verfügt.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Schwerpunkt-Weiterbildungen

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Radiologen und Radiologinnen können sich in den Schwerpunkten Neuroradiologie und Kinder- und Jugendradiologie weiterbilden.

Zusatzweiterbildungen

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Fachärzte für Radiologie haben die Möglichkeit, sich durch Zusatzweiterbildung weiter zu qualifizieren. Hierzu gehören die Zusatz-Weiterbildungen Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen sowie die Zusatzweiterbildungen, die Fachärzten der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung vorbehalten sind.

Zusatzweiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen

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Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen sind

Einzelnachweise

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  1. a b c Gebiet Radiologie Facharzt/Fachärztin für Radiologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, S. 285ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 4. November 2024.
  2. Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 400f. Bundesärztekammer, abgerufen am 7. November 2024.