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Stephan VII.

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Stephan VII. (VIII.) (* wohl in Rom; † Februar 931, begraben in Rom) war Papst von Januar 929 bis Februar 931. Die genauen Daten seiner Amtszeit sind allerdings unsicher.

Die Benennung als Stephan VII. (VIII.) hat ihre Ursache darin, dass einer seiner Vorgänger, nämlich der Priester Stephan (II.), der zwei Tage nach seiner Wahl zum Kirchenoberhaupt, jedoch noch vor seiner Bischofsweihe starb, nicht von allen Geschichtsschreibern als Papst anerkannt wurde. In der Fachliteratur wird zur Vermeidung von Missverständnissen daher gelegentlich die Schreibweise Stephan VII. (VIII.) bevorzugt.

Herkunft, Kardinalpriester

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Stephan war vermutlich römischer Abstammung, auch wenn der Name seines Vaters Theudemund auf eine germanische Abkunft hindeutet, möglicherweise eine fränkische. Über seine Mutter ist nichts bekannt.

Stephan war Kardinalpriester von S. Anastasia. Er wurde noch zu Lebzeiten des abgesetzten, eingekerkerten und wohl ermordeten Papstes Johannes X. von der römischen Senatrix Marozia, die von etwa 914 bis 932 den Kirchenstaat beherrschte, als Nachfolger Papst Leos VI. eingesetzt. Das genaue Datum seiner Einsetzung ist aus den Quellen nicht zu ermitteln. Marozias Plan war es, ihren eigenen Sohn Johannes als Papst einzusetzen, und bis dahin möglichst schwache Kandidaten durchzusetzen, die in der Stadt wenig Rückhalt hatten.

Aus dem kurzen Pontifikat von nur zwei Jahren sind nur wenige, meist unsichere Urkunden im Zusammenhang mit Privilegierungen von Klöstern überliefert. So bestätigte er die Besitztümer und die Privilegien des Klosters S. Antimo in Chiusi.

Als Fälschungen erwiesen sich hingegen die ihm gleichfalls zugeschriebenen Urkunden für die Klöster S. Vincenzo al Volturno und diejenigen des Reformklosters S. Maria von Brogne in Lothringen, die angeblich durch dessen Gründerabt Gerard erwirkt worden sein sollten.

Mit einer Bulle, ediert in den Regesta Pontificum Romanorum[1], von der eine Kopie erhalten ist, unterstellte er das Benediktinerkloster von Psalmodi, das sich auf einer Insel in der Diözese Nîmes befand, dem Kloster Joncels, auf dem Festland. Auch untersagte er die Entfremdung seiner Güter. Aus der Tatsache, dass die Zerstörung des Klosters durch Sarazenen zu Anfang des 9. Jahrhunderts keine Erwähnung findet, wurde geschlossen, dass die entsprechende Bulle wohl eher Stephan VI. zuzuordnen sei. Dementsprechend wurde sie von Harald Zimmermann ediert.[2]

Insgesamt wurde sein Pontifikat (ebenso wie das seines Vorgängers Leo VI.) so wenig beachtet, dass Liutprand in seiner Antapodosis (III, 43) unmittelbar vom Pontifikat Johannes’ X. zu demjenigen Johannes’ XI. voranschreitet, ohne die beiden Päpste auch nur zu nennen.

  • Ferdinando Ughelli: Italia sacra, Bd. I, Venedig 1717, Sp. 993. (Digitalisat)
  • Patrologia Latina, CXXXII, Paris 1853, Sp. 1049–1056.
  • Johann Matthias Watterich (Hrsg.): Pontificum Romanorum qui fuerint inde ab exeunte saeculo IX usque ad finem saeculo XIII, vitae ab aequalibus conscriptae, Bd. I, Leipzig 1862, S. 33.
  • Philipp Jaffé (Hrsg.): Regesta Pontificum Romanorum, Bd. I, Leipzig 1885, S. 453 f. (ND Graz 1956).
  • Le Liber pontificalis, hrsg. v. Louis Duchesne, II, Paris 1892, S. 242 (Neuauflage durch C. Vogel, II, Paris 1957).
  • Philippe Lauer: Les Annales de Flodoard publiées d’après les manuscrits, Paris 1905, S. 179, 190.
  • Joseph Becker (Hrsg.): Liutprandi Antapodosis, Bd. III, 43, in Liutprando, Opera, (MGH, Scriptores rerum Germanicarum in usum Scholarum, XLI), 1915.
  • Harald Zimmermann (Hrsg.): Johann Friedrich Böhmer: Regesta Imperii, Bd. II, 5, Papstregesten 911–1024, Wien-Köln-Graz 1969, S. 37–40.
  • Harald Zimmermann (Hrsg.): Papsturkunden 896–1046, Bd. I: 896–996, Wien 1984, S. 101–105.
  1. Philipp Jaffé (Hrsg.): Regesta Pontificum Romanorum, Bd. I, Leipzig 1885, n. 3582.
  2. Papsturkunden 896-1046, I, 1984, n. 1.
VorgängerAmtNachfolger
Leo VI.Papst
929–931
Johannes XI.